Spendenantrag

Einen Spendenantrag können alle Vereine und Institutionen aus den Gemeinden Werlte, Vrees und Rastdorf stellen, die mit Ihrem Projekt einen der Stiftungszwecke erfüllen.

Auch wenn ein Verein/ eine Institution schon einmal eine Spende aus der Stiftung erhalten hat, kann dieser Verein / diese Institution jedes Jahr wieder einen Antrag stellen. Über die Verteilung der Stifungsmittel entscheidet das Kuratorium der einzelen Stiftung.

Einfach den Spendenantrag ausdrucken, ausfüllen und in einer unserer Bankfillialen abgeben.

Die Einreichungsfrist für Spendenanträge endet jährlich am 01. Mai. Die Entscheidung über die Spendenvergabe fällt jährlich im Juli.